Kontakt

Sanierung gemäß Gebäude­ener­gie­gesetz (GEG)

Fati Group aus Köln infor­mieren darüber, welche Vor­schriften bei einer Sanie­rung zu beachten sind.

Eine Person justiert mit einer Rohrzange ein Heizkörper-Thermostat mit der Aufschrift

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) zur Verein­heit­lichung des Energie­spar­rechts für Gebäude ist seit Ende 2020 in Kraft. Um den CO2-Aus­stoß zu mini­mie­ren und die ge­steck­ten Klima­ziele bis 2030 zu er­rei­chen, muss der Ge­bäude­ener­gie­ver­brauch stark re­du­ziert wer­den. Denn das Be­hei­zen unse­rer Ge­bäu­de ver­schlingt einen sehr großen Teil unse­rer Ener­gie­reser­ven. Was be­deu­tet das für Ihr Ge­bäu­de? Wel­che Dämm­maß­nah­men sind sinn­voll und not­wen­dig und wie wer­den sie ge­för­dert?

Inhaltsnavigation


Was regelt das GEG?

Im Gebäude­energie­gesetz wurden Anforder­ungen festgelegt, die Neu­bauten oder Bestands­gebäude im Hinblick auf die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle, die Klima- und Heizungs­technik sowie auf den Hitze­schutz zu erfüllen haben – mit dem Ziel:

  • Geringere Wärmeverluste
  • Niedrigere Heizkosten
  • Höhere Energie­effizienz der Gebäude

In Bezug auf Altbauten sind im GEG Nach­rüst­pflichten für die Wärme­dämmung einzelner Bauteile und Aus­tausch­pflichten alter Heizungs­anlagen nach­zulesen.

Auch der Anteil, der bei Neu­bauten durch erneuer­bare Energien abzu­decken ist, ist im GEG geregelt.

Für welche Gebäude gilt das GEG?

Das GEG gilt für alle be­heiz­ten oder klima­tisierten Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr be­wohnt wer­den. Es tritt in Kraft bei Kauf oder Sanie­rung eines Wohn­gebäudes, wenn es nach dem 01.02.2002 er­rich­tet wurde – Aus­nahme: Wenn der Eigen­tümer das Gebäude be­reits vor dem 01.02.2022 selbst be­wohn­te, be­steht keine Sanierungs­pflicht. Ferner gilt das GEG bei Eigen­tümer­wechsel von Wohn­gebäuden nach dem 01.02.2002.

Welche Sanie­rungs­pflichten gelten nach GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen verpflichtende Maßnahmen für Bestandsgebäude vor – unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist oder nicht.

  • Oberste Geschoss­decke / Dachboden dämmen
    Unge­dämmte, zu­gäng­li­che obers­te Geschoss­decken über be­heiz­ten Räumen müs­sen min­des­tens einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) ein­hal­ten. Alternativ kann auch die Dachfläche ent­spre­chend ge­dämmt wer­den. Ziel ist es, er­heb­li­che Wärme­verluste über den Dach­boden zu vermeiden.
  • Heizungs­anlagen austauschen
    Heizkessel für Öl oder Gas, die älter als 30 Jahre sind und keine Nieder­tempe­ratur- oder Brenn­wert­technik ver­wen­den, sind auszu­tauschen.
  • Leitungen und Armaturen dämmen
    Heizungs- und Warm­wasser­leitungen sowie Arma­turen in un­be­heiz­ten Räumen müs­sen ge­dämmt wer­den, um Energie­verluste zu minimieren.
  • 10 % - Regelung
    Wer mehr als 10 % der Fassade, Dach­fläche bzw. der Fenster er­neu­ert, muss für die be­trof­fe­nen Bauteile die ak­tu­el­len U-Werte nach GEG ein­hal­ten. Wird bei­spiels­wei­se das Dach neu ein­ge­deckt, muss es auch den vor­ge­schrie­be­nen Dämm­standard erfüllen.

Wir emp­feh­len eine fach­liche Be­ratung. Neh­men Sie am bes­ten gleich Kon­takt zu uns auf. Wir be­raten Sie gern.



Welche U-Werte sind nach GEG einzuhalten?

Der Wärme­durch­gangs­ko­effi­zient (U-Wert) eines Bauteils be­schreibt, wie­viel Wärme pro Qua­drat­meter und Kelvin Tempe­ra­tur­differenz durch ein Bauteil hin­durch­geht. Je nied­ri­ger der U-Wert, desto bes­ser ist die Dämm­leistung des Materials, weil das be­deu­tet, dass we­ni­ger Wärme ver­lo­ren geht.

Für Neubau oder Förder­voraus­set­zungen (z. B. BEG / KfW-Vorgaben) sind häu­fig stren­ge­re Werte erforderlich.

Bauteil und vorgeschriebener U-Wert
Max. U-Wert
nach GEG bei Sanierung/Austausch
Max. U-Wert
nach GEG bei Neubau oder Fördervoraussetzung
Steildach≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Flachdach≤ 0,20 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Oberste Geschossdecke (Dachboden)≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,14 W/(m²·K)
Fenster≤ 1,30 W/(m²·K)≤ 0,95 W/(m²·K)
Dachfenster≤ 1,40 W/(m²·K)≤ 1,00 W/(m²·K)
Fassaden / Außenwände≤ 0,24 W/(m²·K)≤ 0,20 W/(m²·K)

Wie dick muss die Dämmung sein?

Viele Kunden fragen: „Welche Dämmstoffdicke ist erforderlich, um den geforderten U-Wert zu erreichen?"

Hinweis: Die folgenden Werte sind lediglich ungefähre Richtwerte. Für exakte Angaben sind die genauen individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend und eine bauphysikalische Berechnung notwendig.

Abhängigkeit von U-Wert, Dämm­material und erforder­licher Dämmstoff­dicke
StadtLandFluss
U = 0,24 W/(m²K)
(z. B. Steildach / oberste Geschossdecke)
ca. 140 mmca. 90 mmca. 160 mm
U = 0,20 W/(m²K)
(z. B. Flachdach)
ca. 170 mmca. 100 mmca. 200 mm
U = 0,14 W/(m²K) (förderfähiges Niveau)ca. 240 mmca. 150 mmca. 280 mm

Wann gilt die Solar­pflicht?

In vie­len deut­schen Bundes­ländern gibt es be­reits eine Solar­pflicht (nicht Bestand­teil des GEG). Sie legt fest, dass Haus­besitzer bei Neu­bauten oder Dach­sanierungen Photo­voltaik-Anlagen in­stal­lie­ren müs­sen. Damit soll der Einsatz er­neu­er­ba­rer Energien ge­för­dert, die Klima­ziele un­ter­stützt und die Energie­ver­sor­gung um­welt­freund­li­cher ge­stal­tet werden.

  • Berlin: Solar­pflicht für Neu­bauten und um­fang­rei­chen Dach­sanie­rungen, mind. 30 % der Dach­fläche müs­sen mit PV be­legt werden
  • Bremen: Pflicht bei Neu­bauten und umfang­reichen Dach­sanie­rungen PV auf ~ 50 % der Brutto-Dachfläche
  • Niedersachsen: Solar­pflicht für um­fang­rei­che Dach­sanierungen und Neu­bauten von Wohn- und Nicht­wohn­gebäuden mit Dach­flächen von min­des­tens 50 m²
  • Nordrhein-Westfalen: Solar­pflicht für Neu­bauten; ab 2026 gilt die Pflicht auch bei Dach­sanie­rungen von Bestands­gebäuden, mind. 30 % der Dach­fläche müs­sen mit PV be­legt werden
  • Baden-Württemberg: Solar­pflicht für um­fang­rei­che Dach­sanie­rungen und Neu­bauten von Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie Parkplätze
Modernes Wohnhaus mit dunkler Klinkerfassade, großen Fenstern und Solarpaneelen auf dem Dach, sonniger Tag.

Werden Verstöße gegen das GEG bestraft?

Bei Nicht­einhaltung der Anforder­ungen des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) bzw. der Nach­rüst­pflichten können Buß­gelder von bis zu 50.000 € fällig werden. Zuständig dafür sind in der Regel die unteren Bau­auf­sichts­behörden des Kreises.

Zu beachten ist, dass die Sanie­rungs­pflicht nicht nur beim Kauf eines Gebäudes in Kraft tritt, sondern auch wenn der Gebäude­besitzer aufgrund einer Erb­schaft wechselt. Der neue Eigen­tümer hat insgesamt zwei Jahre Zeit, die Anforder­ungen umzu­setzen.

Mann mit nachdenklichem Gesichtsausdruck, trägt weißes Hemd, denkt über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach.

Alle Angaben ohne Gewähr

Zurück zur Inhaltsnavigation

Förderungen + Zuschüsse

Energetische Sanie­rungs­maß­nahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung und Fenster­tausch, sowie die Installation von Photo­voltaik­anlagen sind för­der­fä­hig. Förder­mittel kön­nen bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) be­an­tragt wer­den.

Zudem be­stehen in vie­len Ländern und Kommunen zu­sätz­li­che re­gi­o­na­le Förder­programme, die Unter­stützung bei sol­chen Vorhaben bieten.

Hand legt eine Münze in ein weißes Sparschwein, Symbol für Sparen und finanzielle Förderung.

Wie wir von Fati Group Sie unterstützen

  • Kostenlose Erstberatung vor Ort: Wir nehmen Ihren Bestand auf und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenvorschläge.
  • Fachgerechte Umsetzung: Wir kümmern uns um eine professionelle Ausführung.
  • Förder-Support: Wir liefern Ihnen notwendige Nachweise für Ihre Förderung.

Ihre Vorteile

Eine en­er­ge­ti­sche Sanierung nach GEG ist weit mehr als eine ge­setz­li­che Verpflichtung – sie ist eine nach­hal­ti­ge Investition in die Zukunft. Damit re­du­zie­ren Sie Ihre Heizkosten, stei­gern den Wohn­komfort und pro­fi­tie­ren lang­fris­tig von einer ef­fi­zi­en­ten und wert­erhal­ten­den Lösung.

Als er­fah­re­nes Handwerks­unternehmen be­glei­ten wir Sie um­fas­send: Von der Planung, über die fach­ge­rech­te Ausführung, ins­be­son­de­re der Däm­mung unter Ein­haltung der er­for­der­li­chen U-Werte bis hin zur Erstellung der er­for­der­li­chen Nach­weise für Ihre Förderung.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell!


HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

Starke Partner für Ihr Bauprojekt

Gemeinsam mit starken Partnern realisieren wir von der Fati Group als Generalübernehmer Ihr Bauprojekt.

Logo Ritek
Logo NS Elektrotechnik
Logo HKLS
Logo Bergland
Logo Huber
Logo BRB Brandschutz